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Bautagebuch

Die tägliche Dokumentation des Bauablaufs: Fortschritt, anwesende Firmen, Anweisungen und Besonderheiten. Ein wichtiges Beweismittel.

Was ist Bautagebuch?

Das Bautagebuch hält den Bauablauf fortlaufend fest: Baufortschritt, anwesende Firmen und ihre Personalstärke, Witterung, erteilte Anweisungen, Behinderungen und Besonderheiten. Das Führen gehört bei der Objektüberwachung zu den Grundleistungen der Leistungsphase 8 nach Anlage 10 der HOAI.

Sein Wert zeigt sich erst im Streitfall, und dann sehr deutlich. Bei Auseinandersetzungen über Bauzeitverzug, Behinderungen oder die Frage, wer wann was angewiesen hat, ist das Bautagebuch oft das einzige zeitnah entstandene Dokument. Es genießt dabei keinen automatischen Beweiswert, aber eine lückenlos und zeitnah geführte Aufzeichnung wiegt vor Gericht erheblich schwerer als eine Erinnerung.

Entscheidend ist die Zeitnähe. Ein Eintrag, der am selben Tag entsteht, ist glaubhaft. Eine Woche später aus dem Gedächtnis nachgetragene Einträge verlieren genau die Eigenschaft, die das Dokument wertvoll macht. Deshalb gehört das Bautagebuch zur täglichen Routine auf der Baustelle und nicht in die Monatsablage.

Sinnvoll ergänzt wird es durch Fotos mit Datum, die bei Fragen der Beweissicherung und bei der Dokumentation von Bauteilen helfen, die später verdeckt sind. Aufbewahrt werden sollte es mindestens über die gesamte Gewährleistungsfrist, also fünf Jahre nach BGB oder vier nach VOB/B, besser länger.

Wichtige Punkte

  • Tägliche, zeitnahe Dokumentation des Bauablaufs.
  • Grundleistung der LP 8 nach Anlage 10 HOAI.
  • Hält Firmen, Personalstärke, Witterung, Anweisungen und Behinderungen fest.
  • Kein automatischer Beweiswert, aber zeitnah geführt vor Gericht gewichtig.
  • Nachgetragene Einträge verlieren genau den Wert, um den es geht.
  • Aufbewahren mindestens über die Gewährleistungsfrist, besser länger.

Praxisbeispiel

In einem Streit über vier Wochen Bauzeitverzug behauptet ein Unternehmer, er sei durch fehlende Vorleistungen behindert gewesen. Das Bautagebuch zeigt für den fraglichen Zeitraum seine eigene Personalstärke von zwei statt der zugesagten sechs Mann, täglich eingetragen. Die Diskussion war damit beendet, ohne Gutachten.

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Häufige Fragen

Ist ein Bautagebuch Pflicht?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Wer aber die Objektüberwachung nach HOAI übernimmt, schuldet es: Das Führen des Bautagebuchs gehört zu den Grundleistungen der Leistungsphase 8 nach Anlage 10 der HOAI. Vertraglich kann es zusätzlich ausdrücklich vereinbart sein.

Datum und Witterung, die anwesenden Firmen mit Personalstärke, der Baufortschritt je Gewerk, erteilte Anweisungen, Behinderungen und Besonderheiten wie Lieferungen, Prüfungen oder Abnahmen von Teilleistungen. Ergänzend Fotos mit Datum, besonders von Bauteilen, die später verdeckt sind.

Keinen automatischen, es ist eine einseitige Aufzeichnung. In der Praxis wiegt es dennoch schwer, wenn es lückenlos und zeitnah geführt wurde, weil es das einzige Dokument ist, das den Ablauf aus der Zeit selbst heraus beschreibt. Nachgetragene Einträge verlieren genau diese Eigenschaft.

In der Regel die Bauüberwachung oder Objektüberwachung, also die Person, die ohnehin täglich auf der Baustelle ist. Ausführende Firmen führen daneben oft eigene Bautageberichte, die aber ihre Sicht dokumentieren und das Bautagebuch des Auftraggebers nicht ersetzen.

Mindestens über die gesamte Gewährleistungsfrist, also fünf Jahre nach BGB oder vier nach VOB/B ab Abnahme. Da Streitigkeiten oft erst gegen Ende der Frist entstehen und sich dann über Jahre ziehen, ist eine längere Aufbewahrung sinnvoll, idealerweise digital und gesichert.

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