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Verträge, Honorar & Standards

HOAI

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie gliedert Projekte in neun Leistungsphasen und gibt seit 2021 einen Orientierungsrahmen für das Honorar.

Was ist HOAI?

Die HOAI, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, strukturiert Planungs- und Bauleistungen in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung als LP 1 bis zur Objektbetreuung als LP 9. Für die Objektplanung von Gebäuden ist das Leistungsbild in § 34 HOAI mit Anlage 10 geregelt.

Der wichtigste Punkt zum Verständnis betrifft ihre Verbindlichkeit. Bis 2020 enthielt die HOAI verbindliche Mindest- und Höchstsätze. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 wurde sie zum 1. Januar 2021 novelliert: Die Honorartafeln sind seitdem ein Orientierungsrahmen, keine Preisbindung mehr. Honorare können frei vereinbart werden, nach HOAI, pauschal oder nach Aufwand. Die Struktur der neun Leistungsphasen und ihre prozentualen Anteile sind aber weiterhin der Maßstab, an dem sich die Branche orientiert.

Die Gewichtung der Phasen zeigt, wo der Aufwand liegt. Bei der Objektplanung Gebäude entfallen auf die Ausführungsplanung als LP 5 rund 25 Prozent und auf die Objektüberwachung als LP 8 sogar 32 Prozent, mehr als auf jede andere Phase. Die Entwurfsplanung als LP 3 liegt bei 15 Prozent.

Alle neun Phasen im Überblick erklärt der Ratgeber Die HOAI-Leistungsphasen einfach erklärt.

Eine wichtige Abgrenzung: Die HOAI regelt Planungsleistungen, nicht Projektsteuerung. Wer als Bauherr eine übergeordnete Steuerung einkauft, findet sie nicht in der HOAI, sondern im Leistungsbild der AHO. Das ist der Grund, warum in Ausschreibungen für Projektsteuerung nicht von Leistungsphasen, sondern von Handlungsbereichen und Projektstufen die Rede ist.

Wichtige Punkte

  • Gliedert Planungsleistungen in neun Leistungsphasen, LP 1 bis LP 9.
  • Leistungsbild Gebäude in § 34 HOAI mit Anlage 10.
  • Seit der Novelle 2021 Orientierungsrahmen statt verbindlicher Mindest- und Höchstsätze.
  • LP 8 Objektüberwachung trägt mit 32 Prozent den größten Honoraranteil.
  • Honorar frei vereinbar: nach HOAI, pauschal oder nach Aufwand.
  • Regelt Planung, nicht Projektsteuerung. Dafür gilt das Leistungsbild der AHO.

Praxisbeispiel

Ein Bauherr beauftragt gezielt nur die Objektüberwachung nach LP 8, während Entwurf und Ausführungsplanung im Architekturbüro bleiben. Das ist möglich, weil die Leistungsphasen einzeln beauftragbar sind, und es ist einer der häufigsten Wege, auf denen eine externe Bauüberwachung zustande kommt.

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Häufige Fragen

Ist die HOAI verpflichtend?

Nicht mehr in der Höhe. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 wurde die HOAI zum 1. Januar 2021 novelliert, seitdem sind die Honorartafeln ein Orientierungsrahmen ohne verbindliche Mindest- und Höchstsätze. Die Struktur der neun Leistungsphasen bleibt der Maßstab, an dem Verträge und Angebote sich ausrichten.

Neun. Sie reichen von der Grundlagenermittlung als LP 1 über Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe bis zur Objektüberwachung als LP 8 und der Objektbetreuung als LP 9. Sie können einzeln oder in Paketen beauftragt werden.

Die Objektüberwachung als LP 8 mit 32 Prozent des Gesamthonorars bei der Objektplanung Gebäude. Es folgt die Ausführungsplanung als LP 5 mit rund 25 Prozent. Der Grund für den hohen Anteil der LP 8 ist die dauerhafte Anwesenheit auf der Baustelle über die gesamte Bauzeit.

Die Kosten des Bauwerks, die als Grundlage der Honorarberechnung dienen. Sie umfassen im Kern Baukonstruktion und technische Anlagen, während etwa das Grundstück nicht dazugehört. Zusammen mit der Honorarzone, die die Schwierigkeit des Objekts abbildet, ergeben sie den Honorarrahmen.

Nein. Die HOAI regelt Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren. Projektsteuerung ist dort nicht beschrieben, dafür gilt das Leistungsbild der AHO mit seinen fünf Handlungsbereichen Organisation, Qualitäten, Kosten, Termine und Verträge. Bauträger schreiben Steuerungsleistungen entsprechend nach AHO aus.

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