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Die HOAI-Leistungsphasen einfach erklärt (LP 1–9)

Von Qais Wakil, M.Sc. (FH) · Bauleiter & Geschäftsführer, Wakil BauPro

Baupläne und technische Zeichnungen auf einem Tisch

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gliedert jedes Bauprojekt in neun Leistungsphasen, kurz LP oder LPH 1 bis 9. Sie strukturieren Verantwortung, Honorar und Ablauf, von der ersten Idee bis nach der Fertigstellung. Geregelt sind sie für Gebäude in § 34 HOAI, die einzelnen Grundleistungen stehen in Anlage 10. Wer baut, saniert oder ein Projekt entwickelt, versteht mit dieser Systematik Angebote und Verträge besser.

Die neun Leistungsphasen im Überblick

§ 34 HOAI bewertet jede Phase mit einem festen Prozentsatz des Honorars. Für Gebäude gelten diese Anteile:

Leistungsphase

Inhalt

Anteil

LP 1 Grundlagenermittlung

Aufgabe, Bedarf und Rahmenbedingungen klären

2 %

LP 2 Vorplanung

Konzepte und Varianten, Kostenschätzung

7 %

LP 3 Entwurfsplanung

Durchgearbeiteter Entwurf, Kostenberechnung

15 %

LP 4 Genehmigungsplanung

Bauantrag und Unterlagen für die Baugenehmigung

3 %

LP 5 Ausführungsplanung

Werk- und Detailpläne, nach denen gebaut wird

25 %

LP 6 Vorbereitung der Vergabe

Mengen und Leistungsverzeichnisse

10 %

LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe

Angebote prüfen, vergleichen, Vergabe vorschlagen

4 %

LP 8 Objektüberwachung

Bauüberwachung und Dokumentation auf der Baustelle

32 %

LP 9 Objektbetreuung

Begehung vor Ablauf der Gewährleistung, Mängelverfolgung

2 %

Die Phasen 1 bis 7 umfassen Planung und Vorbereitung, die Phasen 8 und 9 Ausführung und Abschluss. Für Innenräume weichen einzelne Anteile ab, etwa 30 Prozent für die Ausführungsplanung.

Die Leistungsphasen im Detail

LP 1: Grundlagenermittlung

Am Anfang steht das Klären der Aufgabe: Bedarf, Ziele, Randbedingungen und Budget werden gemeinsam mit dem Bauherrn abgesteckt. Diese Phase legt die Weichen für das gesamte Projekt.

LP 2: Vorplanung

Erste Planungskonzepte und Varianten entstehen, mit einer groben Kostenschätzung und ersten Abstimmungen mit Behörden. Hier wird die grundsätzliche Richtung festgelegt.

LP 3: Entwurfsplanung

Das gewählte Konzept wird zum vollständigen Entwurf entwickelt, mit Objektbeschreibung und einer belastbaren Kostenberechnung als Entscheidungsgrundlage.

LP 4: Genehmigungsplanung

Alle Unterlagen für den Bauantrag werden erstellt und eingereicht. Ziel ist die Baugenehmigung, dazu gehört die Klärung offener Punkte mit den Ämtern.

LP 5: Ausführungsplanung

Der Entwurf wird zur ausführungsreifen Lösung verfeinert: Detail- und Werkpläne, nach denen auf der Baustelle Gewerk für Gewerk gebaut wird.

LP 6: Vorbereitung der Vergabe

Mengen werden ermittelt und Leistungsverzeichnisse aufgestellt. Sie sind die Grundlage, um Bauleistungen sauber und vergleichbar auszuschreiben.

LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe

Angebote werden eingeholt, geprüft und in einem Preisspiegel verglichen. Es folgen ein begründeter Vergabevorschlag und die Mitwirkung bei der Auftragserteilung.

LP 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)

Die Bauleistung wird vor Ort gegen Planung, Verträge und die anerkannten Regeln der Technik kontrolliert. Termine und Kosten werden gesteuert, Mängel dokumentiert, Rechnungen geprüft und die Abnahme vorbereitet.

LP 9: Objektbetreuung

Nach der Fertigstellung folgt die Begehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Gewährleistungsfristen, dazu die Überwachung der Mängelbeseitigung und die Dokumentation.

Warum die Leistungsphase 8 entscheidet

In der Objektüberwachung entscheidet sich, ob ein Projekt termin-, kosten- und qualitätssicher fertig wird. Hier wird geprüft, ob tatsächlich das gebaut wird, was geplant, genehmigt und ausgeschrieben wurde. Mit 32 Prozent ist sie die am höchsten bewertete Phase, weil sie die gesamte Bauzeit über Präsenz auf der Baustelle verlangt.

Gerade Bauherren und Architekturbüros ohne eigene Kapazitäten vor Ort geben die LP 8 deshalb häufig an einen externen Partner. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt unsere Seite zur Bauüberwachung. Was die LP 8 in Euro kostet, rechnet der Beitrag Was kostet externe Bauüberwachung? mit den Werten der Honorartafel vor.

Grundleistungen und Besondere Leistungen

Jede Leistungsphase besteht aus Grundleistungen, also den Leistungen, die zur Erfüllung des Auftrags üblicherweise nötig sind. Sie sind mit dem Prozentsatz der Phase abgegolten. Darüber hinaus lassen sich Besondere Leistungen vereinbaren, etwa eine Bestandsaufnahme oder eine erweiterte Dokumentation. Wie hoch das Honorar insgesamt ausfällt, hängt von den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone von I bis V und der Vereinbarung ab. Seit 2021 sind die Honorartafeln Orientierungswerte, das Honorar wird frei vereinbart.

Von der Planung in die Ausführung

Jede Phase baut auf der vorherigen auf. Eine sauber durchgearbeitete Entwurfs- und Ausführungsplanung (LP 3 bis 5) ist die Voraussetzung dafür, dass in der Vergabe (LP 6 und 7) belastbare Angebote entstehen und auf der Baustelle wenig nachgebessert werden muss. Wer nur die Ausführung begleiten lässt, sollte deshalb auf die Vollständigkeit der Planung achten. Ein erfahrener Bauleiter erkennt früh, wo Details fehlen oder Schnittstellen zwischen den Gewerken ungeklärt sind.

Muss ich alle Phasen beauftragen?

Nein. Leistungsphasen lassen sich einzeln oder in Paketen beauftragen. Wer die Planung im eigenen Büro hält, aber die Ausführung absichern will, vergibt gezielt LP 6 bis 9 an einen externen Spezialisten. Die HOAI stammt aus dem professionellen Planungskontext, ihre Logik hilft aber auch privaten Bauherren: Wer die neun Phasen kennt, erkennt, an welcher Stelle eine unabhängige Kontrolle am meisten bewirkt, und kann Leistungen gezielt in der Bauleitung oder der Projektsteuerung einkaufen.

Quelle: § 34 HOAI, Leistungsbild Gebäude und Innenräume

FAQ

Häufige Fragen

Wie viele HOAI-Leistungsphasen gibt es?

Neun. Die HOAI gliedert ein Bauprojekt in die Leistungsphasen LP 1 (Grundlagenermittlung) bis LP 9 (Objektbetreuung). LP 1 bis 7 umfassen Planung und Vorbereitung, LP 8 und 9 Ausführung und Abschluss.

Für Gebäude und Innenräume in § 34 HOAI. Die Grundleistungen je Phase stehen in Anlage 10 der HOAI.

Die Objektüberwachung als LP 8 mit 32 Prozent des Honorars für Gebäude, gefolgt von der Ausführungsplanung als LP 5 mit 25 Prozent.

LP 8 ist die Objektüberwachung, auch Bauüberwachung genannt: die Kontrolle und Steuerung der Bauausführung vor Ort mit Terminen, Kosten, Qualität, Mängelmanagement und Abnahme.

Die Leistungen, die in einer Leistungsphase üblicherweise anfallen und mit dem Prozentsatz der Phase vergütet werden. Darüber hinausgehende Aufgaben sind Besondere Leistungen und werden zusätzlich vereinbart.

Ja. Leistungsphasen lassen sich einzeln oder in Paketen vergeben. Häufig wird gezielt die Objektüberwachung (LP 8) an einen externen Spezialisten übergeben, während die Planung beim Architekturbüro bleibt.

Nein. Die HOAI ist seit 2021 ein Orientierungsrahmen, keine verbindliche Preisvorgabe. Leistungen lassen sich nach HOAI, pauschal oder nach Aufwand vereinbaren.

Fragen zu Ihrem Bauvorhaben?

Wir beraten Sie unverbindlich zu Bauüberwachung, Bauleitung und Baugutachten im Rhein-Main-Neckar-Raum.

Qais Wakil, M.Sc. (FH) – Geschäftsführer & Bauleiter, Wakil BauPro GmbH

Über den Autor

Qais Wakil

Geschäftsführer & Bauleiter

Über zehn Jahre Erfahrung in Bauleitung und Bauüberwachung im Rhein-Main-Neckar-Raum – als ausgebildeter Architekt mit Blick für Gestaltung und Technik. Mehr zur Qualifikation