Die HOAI-Leistungsphasen einfach erklärt (LP 1–9)
Von Qais Wakil, M.Sc. (FH) · Bauleiter & Geschäftsführer, Wakil BauPro

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gliedert jedes Bauprojekt in neun Leistungsphasen. Sie strukturieren Verantwortung, Honorar und Ablauf – von der ersten Idee bis nach der Fertigstellung. Wer baut, saniert oder ein Projekt entwickelt, sollte diese Systematik kennen: Sie macht transparent, welche Leistung wann erbracht wird und wofür ein Honorar anfällt.
Die neun Leistungsphasen im Überblick
Die Phasen 1 bis 7 umfassen Planung und Vorbereitung, die Phasen 8 und 9 die Ausführung und den Abschluss. In der Praxis werden einzelne Phasen häufig separat beauftragt – so lässt sich beispielsweise die Bauüberwachung (LP 8) gezielt an einen externen Spezialisten vergeben.
- LP 1 – Grundlagenermittlung: Aufgabenstellung klären, Rahmenbedingungen und Bedarf erfassen.
- LP 2 – Vorplanung: erste Lösungskonzepte, grobe Kostenschätzung, Abstimmung mit Behörden.
- LP 3 – Entwurfsplanung: das durchgearbeitete Planungskonzept mit Kostenberechnung.
- LP 4 – Genehmigungsplanung: Bauantrag und alle Unterlagen für die Baugenehmigung.
- LP 5 – Ausführungsplanung: die zeichnerische Grundlage, nach der tatsächlich gebaut wird.
- LP 6 – Vorbereitung der Vergabe: Leistungsverzeichnisse und Mengen für die Ausschreibung.
- LP 7 – Mitwirkung bei der Vergabe: Angebote prüfen, vergleichen, Aufträge vorbereiten.
- LP 8 – Objektüberwachung (Bauüberwachung): Kontrolle der Ausführung auf der Baustelle.
- LP 9 – Objektbetreuung: Begehungen, Mängelverfolgung und Dokumentation nach Fertigstellung.
Warum die Leistungsphase 8 entscheidet
In der Objektüberwachung entscheidet sich, ob ein Projekt termin-, kosten- und qualitätssicher fertig wird. Hier wird geprüft, ob tatsächlich das gebaut wird, was geplant, genehmigt und ausgeschrieben wurde. Die Bauüberwachung koordiniert die Gewerke, führt das Bautagebuch, kontrolliert Termine und Kosten, wirkt bei Abnahmen mit und verfolgt Mängel konsequent nach.
Gerade Bauherren und Architekturbüros ohne eigene Kapazitäten vor Ort profitieren davon, die LP 8 an einen erfahrenen externen Partner zu übergeben. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt unsere Leistungsseite zur externen Bauüberwachung sowie unser Projekt Center of Humanities, bei dem wir die Objektüberwachung für einen Hochschulneubau der Goethe-Universität verantwortet haben.
Von der Planung in die Ausführung
Die Stärke der HOAI-Systematik liegt darin, dass jede Phase auf der vorherigen aufbaut. Eine sauber durchgearbeitete Entwurfs- und Ausführungsplanung (LP 3 bis 5) ist die Voraussetzung dafür, dass in der Vergabe (LP 6 und 7) belastbare Angebote entstehen und die Bauüberwachung (LP 8) überhaupt gegen eine eindeutige Grundlage prüfen kann. Lücken in den frühen Phasen rächen sich fast immer später auf der Baustelle – als Nachträge, Verzögerungen oder Mängel.
Für Bauherren heißt das: Auch wer nur die Ausführung begleiten lässt, sollte auf die Vollständigkeit der Planung achten. Ein erfahrener Bauleiter erkennt früh, wo Ausführungsdetails fehlen oder Schnittstellen zwischen den Gewerken ungeklärt sind – und kann gegensteuern, bevor gebaut wird und die Korrektur teuer wird.
Warum die Systematik auch für private Bauherren zählt
Die HOAI stammt aus dem professionellen Planungskontext, ihre Logik hilft aber jedem Bauherrn. Wer die neun Phasen kennt, versteht Angebote und Verträge besser, kann Leistungen gezielt einzeln vergeben und erkennt, an welcher Stelle eine unabhängige Kontrolle den größten Nutzen bringt. Gerade beim privaten Neubau oder einer größeren Sanierung ist dieses Grundwissen bares Geld wert – es schützt vor überteuerten Paketen und vor Lücken in der Bauüberwachung.
Häufige Frage: Muss ich alle Phasen beauftragen?
Nein. Leistungsphasen lassen sich einzeln oder in Paketen beauftragen. Viele Projekte binden externe Unterstützung genau dort ein, wo die eigene Kapazität endet – etwa in der Bauleitung oder der Projektsteuerung. Was das kostet, erklären wir im Beitrag Was kostet ein Bauleiter?.
Häufige Fragen
Neun. Die HOAI gliedert ein Bauprojekt in die Leistungsphasen LP 1 (Grundlagenermittlung) bis LP 9 (Objektbetreuung). LP 1–7 umfassen Planung und Vorbereitung, LP 8–9 Ausführung und Abschluss.
LP 8 ist die Objektüberwachung bzw. Bauüberwachung: die Steuerung und Kontrolle der Bauausführung vor Ort – Termine, Kosten, Qualität, Mängelmanagement und Abnahme.
Ja. Leistungsphasen lassen sich einzeln oder in Paketen vergeben. Häufig wird gezielt die Objektüberwachung (LP 8) an einen externen Spezialisten übergeben, während die Planung im eigenen Büro bleibt.
Nein. Die HOAI ist seit 2021 ein Orientierungsrahmen, keine verbindliche Preisvorgabe. Leistungen lassen sich nach HOAI, pauschal oder nach Aufwand vereinbaren.
In der Regel Architekten und Fachingenieure; einzelne Phasen wie die Objektüberwachung (LP 8) werden oft an externe Spezialisten vergeben.

Über den Autor
Qais Wakil
Geschäftsführer & Bauleiter
Über zehn Jahre Erfahrung in Bauleitung und Bauüberwachung im Rhein-Main-Neckar-Raum – als ausgebildeter Architekt mit Blick für Gestaltung und Technik. Mehr zur Qualifikation
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