Die HOAI-Leistungsphasen einfach erklärt (LP 1–9)
Von Qais Wakil, M.Sc. (FH) · Bauleiter & Geschäftsführer, Wakil BauPro

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gliedert jedes Bauprojekt in neun Leistungsphasen, kurz LP oder LPH 1 bis 9. Sie strukturieren Verantwortung, Honorar und Ablauf, von der ersten Idee bis nach der Fertigstellung. Geregelt sind sie für Gebäude in § 34 HOAI, die einzelnen Grundleistungen stehen in Anlage 10. Wer baut, saniert oder ein Projekt entwickelt, versteht mit dieser Systematik Angebote und Verträge besser.
Die neun Leistungsphasen im Überblick
§ 34 HOAI bewertet jede Phase mit einem festen Prozentsatz des Honorars. Für Gebäude gelten diese Anteile:
Leistungsphase | Inhalt | Anteil |
|---|---|---|
LP 1 Grundlagenermittlung | Aufgabe, Bedarf und Rahmenbedingungen klären | 2 % |
LP 2 Vorplanung | Konzepte und Varianten, Kostenschätzung | 7 % |
LP 3 Entwurfsplanung | Durchgearbeiteter Entwurf, Kostenberechnung | 15 % |
LP 4 Genehmigungsplanung | Bauantrag und Unterlagen für die Baugenehmigung | 3 % |
LP 5 Ausführungsplanung | Werk- und Detailpläne, nach denen gebaut wird | 25 % |
LP 6 Vorbereitung der Vergabe | Mengen und Leistungsverzeichnisse | 10 % |
LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe | Angebote prüfen, vergleichen, Vergabe vorschlagen | 4 % |
LP 8 Objektüberwachung | Bauüberwachung und Dokumentation auf der Baustelle | 32 % |
LP 9 Objektbetreuung | Begehung vor Ablauf der Gewährleistung, Mängelverfolgung | 2 % |
Die Phasen 1 bis 7 umfassen Planung und Vorbereitung, die Phasen 8 und 9 Ausführung und Abschluss. Für Innenräume weichen einzelne Anteile ab, etwa 30 Prozent für die Ausführungsplanung.
Die Leistungsphasen im Detail
LP 1: Grundlagenermittlung
Am Anfang steht das Klären der Aufgabe: Bedarf, Ziele, Randbedingungen und Budget werden gemeinsam mit dem Bauherrn abgesteckt. Diese Phase legt die Weichen für das gesamte Projekt.
LP 2: Vorplanung
Erste Planungskonzepte und Varianten entstehen, mit einer groben Kostenschätzung und ersten Abstimmungen mit Behörden. Hier wird die grundsätzliche Richtung festgelegt.
LP 3: Entwurfsplanung
Das gewählte Konzept wird zum vollständigen Entwurf entwickelt, mit Objektbeschreibung und einer belastbaren Kostenberechnung als Entscheidungsgrundlage.
LP 4: Genehmigungsplanung
Alle Unterlagen für den Bauantrag werden erstellt und eingereicht. Ziel ist die Baugenehmigung, dazu gehört die Klärung offener Punkte mit den Ämtern.
LP 5: Ausführungsplanung
Der Entwurf wird zur ausführungsreifen Lösung verfeinert: Detail- und Werkpläne, nach denen auf der Baustelle Gewerk für Gewerk gebaut wird.
LP 6: Vorbereitung der Vergabe
Mengen werden ermittelt und Leistungsverzeichnisse aufgestellt. Sie sind die Grundlage, um Bauleistungen sauber und vergleichbar auszuschreiben.
LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Angebote werden eingeholt, geprüft und in einem Preisspiegel verglichen. Es folgen ein begründeter Vergabevorschlag und die Mitwirkung bei der Auftragserteilung.
LP 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)
Die Bauleistung wird vor Ort gegen Planung, Verträge und die anerkannten Regeln der Technik kontrolliert. Termine und Kosten werden gesteuert, Mängel dokumentiert, Rechnungen geprüft und die Abnahme vorbereitet.
LP 9: Objektbetreuung
Nach der Fertigstellung folgt die Begehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Gewährleistungsfristen, dazu die Überwachung der Mängelbeseitigung und die Dokumentation.
Warum die Leistungsphase 8 entscheidet
In der Objektüberwachung entscheidet sich, ob ein Projekt termin-, kosten- und qualitätssicher fertig wird. Hier wird geprüft, ob tatsächlich das gebaut wird, was geplant, genehmigt und ausgeschrieben wurde. Mit 32 Prozent ist sie die am höchsten bewertete Phase, weil sie die gesamte Bauzeit über Präsenz auf der Baustelle verlangt.
Gerade Bauherren und Architekturbüros ohne eigene Kapazitäten vor Ort geben die LP 8 deshalb häufig an einen externen Partner. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt unsere Seite zur Bauüberwachung. Was die LP 8 in Euro kostet, rechnet der Beitrag Was kostet externe Bauüberwachung? mit den Werten der Honorartafel vor.
Grundleistungen und Besondere Leistungen
Jede Leistungsphase besteht aus Grundleistungen, also den Leistungen, die zur Erfüllung des Auftrags üblicherweise nötig sind. Sie sind mit dem Prozentsatz der Phase abgegolten. Darüber hinaus lassen sich Besondere Leistungen vereinbaren, etwa eine Bestandsaufnahme oder eine erweiterte Dokumentation. Wie hoch das Honorar insgesamt ausfällt, hängt von den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone von I bis V und der Vereinbarung ab. Seit 2021 sind die Honorartafeln Orientierungswerte, das Honorar wird frei vereinbart.
Von der Planung in die Ausführung
Jede Phase baut auf der vorherigen auf. Eine sauber durchgearbeitete Entwurfs- und Ausführungsplanung (LP 3 bis 5) ist die Voraussetzung dafür, dass in der Vergabe (LP 6 und 7) belastbare Angebote entstehen und auf der Baustelle wenig nachgebessert werden muss. Wer nur die Ausführung begleiten lässt, sollte deshalb auf die Vollständigkeit der Planung achten. Ein erfahrener Bauleiter erkennt früh, wo Details fehlen oder Schnittstellen zwischen den Gewerken ungeklärt sind.
Muss ich alle Phasen beauftragen?
Nein. Leistungsphasen lassen sich einzeln oder in Paketen beauftragen. Wer die Planung im eigenen Büro hält, aber die Ausführung absichern will, vergibt gezielt LP 6 bis 9 an einen externen Spezialisten. Die HOAI stammt aus dem professionellen Planungskontext, ihre Logik hilft aber auch privaten Bauherren: Wer die neun Phasen kennt, erkennt, an welcher Stelle eine unabhängige Kontrolle am meisten bewirkt, und kann Leistungen gezielt in der Bauleitung oder der Projektsteuerung einkaufen.
Häufige Fragen
Wie viele HOAI-Leistungsphasen gibt es?
Neun. Die HOAI gliedert ein Bauprojekt in die Leistungsphasen LP 1 (Grundlagenermittlung) bis LP 9 (Objektbetreuung). LP 1 bis 7 umfassen Planung und Vorbereitung, LP 8 und 9 Ausführung und Abschluss.
Wo sind die Leistungsphasen in der HOAI geregelt?
Für Gebäude und Innenräume in § 34 HOAI. Die Grundleistungen je Phase stehen in Anlage 10 der HOAI.
Welche Leistungsphase ist die teuerste?
Die Objektüberwachung als LP 8 mit 32 Prozent des Honorars für Gebäude, gefolgt von der Ausführungsplanung als LP 5 mit 25 Prozent.
Was bedeutet Leistungsphase 8?
LP 8 ist die Objektüberwachung, auch Bauüberwachung genannt: die Kontrolle und Steuerung der Bauausführung vor Ort mit Terminen, Kosten, Qualität, Mängelmanagement und Abnahme.
Was sind Grundleistungen nach HOAI?
Die Leistungen, die in einer Leistungsphase üblicherweise anfallen und mit dem Prozentsatz der Phase vergütet werden. Darüber hinausgehende Aufgaben sind Besondere Leistungen und werden zusätzlich vereinbart.
Kann man einzelne Leistungsphasen separat beauftragen?
Ja. Leistungsphasen lassen sich einzeln oder in Paketen vergeben. Häufig wird gezielt die Objektüberwachung (LP 8) an einen externen Spezialisten übergeben, während die Planung beim Architekturbüro bleibt.
Muss ich nach HOAI abrechnen?
Nein. Die HOAI ist seit 2021 ein Orientierungsrahmen, keine verbindliche Preisvorgabe. Leistungen lassen sich nach HOAI, pauschal oder nach Aufwand vereinbaren.
Fragen zu Ihrem Bauvorhaben?
Wir beraten Sie unverbindlich zu Bauüberwachung, Bauleitung und Baugutachten im Rhein-Main-Neckar-Raum.

Über den Autor
Qais Wakil
Geschäftsführer & Bauleiter
Über zehn Jahre Erfahrung in Bauleitung und Bauüberwachung im Rhein-Main-Neckar-Raum – als ausgebildeter Architekt mit Blick für Gestaltung und Technik. Mehr zur Qualifikation