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Verträge, Honorar & Standards

VOB

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – ein verbreitetes Regelwerk mit eigenen Regeln zu Abnahme, Gewährleistung und Nachträgen.

Was ist VOB?

Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein weit verbreitetes Regelwerk für Bauverträge. Ist die VOB/B vereinbart, gelten gegenüber dem BGB besondere Regeln – etwa zur förmlichen Abnahme, zur Gewährleistung und zu Nachträgen. Welches Regelwerk gilt, sollte vor Vertragsschluss klar sein.

Wichtige Punkte

  • Alternatives Vertragsregime zum BGB-Bauvertrag.
  • Eigene Regeln zu Abnahme, Fristen und Nachträgen.
  • Häufig bei öffentlichen und größeren Bauvorhaben.

Praxisbeispiel

Bei einem VOB-Vertrag kann jede Partei eine förmliche Abnahme verlangen – anders als im reinen BGB-Vertrag.

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Häufige Fragen

Die VOB/B ist ein spezielles Vertragsregime für Bauleistungen mit eigenen Regeln zu Abnahme, Fristen und Nachträgen; das BGB gilt allgemein.

Nein, die VOB/B muss ausdrücklich vereinbart werden.

Aus den Teilen A (Vergabe), B (Vertragsbedingungen) und C (technische Vertragsbedingungen).

Nur wenn sie ausdrücklich vereinbart wird; sonst gilt das BGB.

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