VOB
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – ein verbreitetes Regelwerk mit eigenen Regeln zu Abnahme, Gewährleistung und Nachträgen.
Was ist VOB?
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein weit verbreitetes Regelwerk für Bauverträge. Ist die VOB/B vereinbart, gelten gegenüber dem BGB besondere Regeln – etwa zur förmlichen Abnahme, zur Gewährleistung und zu Nachträgen. Welches Regelwerk gilt, sollte vor Vertragsschluss klar sein.
Wichtige Punkte
- Alternatives Vertragsregime zum BGB-Bauvertrag.
- Eigene Regeln zu Abnahme, Fristen und Nachträgen.
- Häufig bei öffentlichen und größeren Bauvorhaben.
Praxisbeispiel
Bei einem VOB-Vertrag kann jede Partei eine förmliche Abnahme verlangen – anders als im reinen BGB-Vertrag.
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Häufige Fragen
Die VOB/B ist ein spezielles Vertragsregime für Bauleistungen mit eigenen Regeln zu Abnahme, Fristen und Nachträgen; das BGB gilt allgemein.
Nein, die VOB/B muss ausdrücklich vereinbart werden.
Aus den Teilen A (Vergabe), B (Vertragsbedingungen) und C (technische Vertragsbedingungen).
Nur wenn sie ausdrücklich vereinbart wird; sonst gilt das BGB.