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Qualität, Abnahme & Mängel

Bauabnahme

Der Auftraggeber bestätigt die im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung. Danach beginnt die Gewährleistung, die Beweislast kehrt sich um und der Restwerklohn wird fällig.

Was ist Bauabnahme?

Die Bauabnahme ist der rechtlich wichtigste Moment am Bauende. Mit ihr erklärt der Auftraggeber die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß. Ab diesem Zeitpunkt beginnt in der Regel die Gewährleistungsfrist, die Beweislast kehrt sich um und der Restwerklohn wird fällig.

Wegen dieser Folgen sollte die Abnahme gut vorbereitet und im Abnahmeprotokoll dokumentiert sein. Ablauf, Rechte und Fehler erklärt der Ratgeber Bauabnahme: Ablauf, Rechte und Fehler.

Wichtige Punkte

  • Startpunkt der Gewährleistung und der Beweislastumkehr.
  • Formen: förmlich, stillschweigend, fiktiv oder Teilabnahme.
  • Wesentliche Mängel berechtigen zur Verweigerung der Abnahme.

Praxisbeispiel

Bei der förmlichen Abnahme begehen beide Seiten das Bauwerk und halten Mängel mit Nachbesserungsfristen im Protokoll fest.

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Häufige Fragen

Bei förmlicher Abnahme mit Protokoll, durch schlüssiges Verhalten (z. B. Bezug ohne Vorbehalt) oder als fiktive Abnahme nach Fristablauf.

Ja, bei wesentlichen Mängeln. Bei unwesentlichen Mängeln nehmen Sie unter Vorbehalt ab.

Nach BGB in der Regel fünf Jahre für Bauwerke.

Sie gilt nach Ablauf einer gesetzten Frist als erfolgt, wenn keine wesentlichen Mängel gerügt werden.

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