Zum Inhalt springen
Wakil BauPro GmbH Logo
Qualität, Abnahme & Mängel

Mängelmanagement

Mängelmanagement umfasst das Erkennen, Dokumentieren, Rügen und Nachverfolgen von Baumängeln bis zur nachgewiesenen Behebung. Seine Wirkung hängt am Zeitpunkt: Ein Mangel, der vor dem Verschließen einer Fläche gerügt wird, kostet einen Bruchteil desselben Mangels nach der Abnahme.

Was ist Mängelmanagement?

Mängelmanagement umfasst den gesamten Umgang mit Baumängeln: erkennen, dokumentieren, gegenüber der verantwortlichen Firma rügen und die Behebung nachverfolgen. Es ist ein Kernstück der Bauüberwachung und verhindert, dass Mängel erst bei der Abnahme auffallen.

Rechtlich stützt es sich auf § 634 BGB, der die Rechte des Bestellers bei Mängeln regelt: Nacherfüllung, Selbstvornahme mit Kostenersatz, Rücktritt oder Minderung und Schadensersatz. Bei Verträgen nach VOB/B tritt § 13 an diese Stelle. Voraussetzung ist praktisch immer, dass der Mangel angezeigt und eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt wurde.

Der wirtschaftliche Kern liegt im Zeitpunkt. Ein Abdichtungsmangel, der vor dem Verschließen der Fläche gerügt wird, kostet die Arbeitszeit eines Handwerkers. Derselbe Mangel nach der Abnahme bedeutet Öffnen, Trocknen, Sanieren und Wiederherstellen, oft bei laufendem Betrieb und mit Streit über die Verantwortung.

Nach der Abnahme läuft das Mängelmanagement in der Gewährleistung weiter. Die Frist beträgt bei Bauwerken fünf Jahre nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, bei wirksam vereinbarter VOB/B vier Jahre nach § 13 Abs. 4. Kurz vor Fristablauf gehört eine Begehung zur Mängelfeststellung dazu, sie ist Teil der Objektbetreuung in der Leistungsphase 9.

Wichtige Punkte

  • Erkennen und lückenlos dokumentieren von Mängeln, mit Ort, Datum und Bild.
  • Mängelrüge gegenüber der verantwortlichen Firma mit angemessener Frist.
  • Rechtsgrundlage § 634 BGB, bei VOB-Verträgen § 13 VOB/B.
  • Nachverfolgung bis zur nachgewiesenen Behebung, nicht bis zur Zusage.
  • Der Zeitpunkt entscheidet über die Kosten: vor dem Verschließen ist es ein Bruchteil.
  • Läuft nach der Abnahme in der Gewährleistung weiter, fünf Jahre nach BGB, vier nach VOB/B.

Praxisbeispiel

Bei einer Begehung fällt auf, dass die Abdichtung im Bereich eines Durchbruchs nicht sauber hochgezogen ist. Gerügt am selben Tag, behoben in zwei Stunden, bevor der Estrich kommt. Wäre derselbe Mangel erst bei der Abnahme aufgefallen, hätte es Estrich öffnen, trocknen, abdichten und wiederherstellen bedeutet, bei laufendem Streit darüber, wer es bezahlt.

Professionelle Hilfe zum Thema „Mängelmanagement"?

Wakil BauPro unterstützt Sie im Rhein-Main-Neckar-Raum – erfahren, unabhängig und mit einem festen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Was ist eine Mängelrüge?

Die formelle Anzeige eines Mangels gegenüber der verantwortlichen Firma mit Aufforderung zur Beseitigung innerhalb einer Frist.

Innerhalb der Gewährleistungsfrist – nach BGB in der Regel fünf Jahre für Bauwerke.

Ein Mangel ist eine fehlerhafte Leistung, eine Restleistung ist noch nicht ausgeführt.

In der Regel die verantwortliche ausführende Firma im Rahmen der Gewährleistung.

Weiterführende Links